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10-Punkte Plan der EU-Kommission

Im Anschluss an ein Treffen der Innenminister_innen der EU am 28. März 2022 präsentierte die Europäische Kommission einen 10-Punkte-Aktionsplan.

An erster Stelle schlägt die Europäische Kommission in diesem die Errichtung einer technischen Plattform zum Austausch von Informationen hinsichtlich der Begünstigten der am 4. März 2022 vom Rat aktivierten Richtlinie 2001/55/EG (sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“) vor.

Als problematisch sieht die Europäische Kommission damit ganz offensichtlich vor allem an, dass bisher keinerlei Mechanismus für einen EU-weiten Datenabgleich (analog zu EURODAC) zur Verfügung steht. Dies wiederum wäre notwendige Voraussetzung dafür, dass die bisher faktisch geltende „free choice“ Option, also die freie Wahl des europäischen Aufnahmestaats durch die ukrainischen Geflüchteten selbst, zukünftig beschränkt werden kann.

In diese Richtung lässt sich auch der Wunsch der Europäischen Kommission interpretieren, eine Übersicht über die relevanten Knotenpunkte des Transits der ukrainischen Geflüchteten zu erstellen und „die Transportangebote aufeinander abstimmen um diese mit den Aufnahmekapazitäten in den Mitgliedstaaten abstimmen“.

Weiterhin strebt die Europäische Kommission – wenig überraschend – eine Stärkung ihrer eigenen Position und die zunehmende Einbindung von EU-Agenturen wie Frontex, dem europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und der europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen sowie von EUROPOL an.

Zudem sollen erhebliche EU-Mittel für diejenigen Staaten bereit gestellt werden, in denen sich besonders viele ukrainische Geflüchtete aufhalten und auch die Republik Moldau soll unterstützt werden, die kein EU-Mitglied ist.

Ob es der Europäischen Kommission tatsächlich gelingen wird, anhand der mittlerweile vier Millionen Geflüchteten aus der Ukraine wieder verstärken Einfluss in Asyl- und Migrationsfragen zu gewinnen, wird abzuwarten bleiben. Denn es zeichnet sich bereits ab, dass einige EU-Staaten – insbesondere Polen und Ungarn – wenig Interesse an einer gestärkten Position der Europäischen Kommission in diesem Bereich haben.

Erste Eindrücke aus der Slowakei

von Marc Speer (bordermonitoring.eu, @bm0eu) und Tobias Klaus (terre des hommes, @tdh_de)

Direkt hinter der ukrainischen Kleinstadt Uschhorod, in welcher etwa 100.000 Menschen leben, befindet sich der Grenzübergang Vyšné Nemecké. Aus der Ukraine flüchtende Menschen können die Grenze hier auch zu Fuß überqueren. Bei unserem Besuch am Mittwoch, den 2. März zeigte sich, dass hier sowohl ausländische Studierende, als auch ukrainische Frauen, viele davon mit Kindern, die Grenze überqueren.

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Erste Eindrücke aus Ungarn

In Ungarn führte der Angriff Russlands auf die Ukraine zu einer radikalen Kehrtwende im Umgang mit Geflüchteten. War das Land bis vor Kurzem noch europäischer Vorreiter in Sachen Anti-Flüchtlingspolitik, stellt sich die Situation seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine vollkommen anders da. Überraschend ist dabei auch, dass Ungarn nicht nur ukrainische Staatsangehörige (die seit 2017 ohne Visum in die EU einreisen können) problemlos einreisen lässt, sondern auch Studierende aus Drittstaaten, die in den letzten Tagen zu Tausenden aus der Ukraine flüchteten. Diese berichten, dass der Grenzübertritt nach Ungarn für sie deutlich einfacher möglich sei, als für ihre Freund*innen, die über Polen auszureisen versuchten .

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Flucht aus der Ukraine: Optionen im Europäischen Asylsystem

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine ist zu befürchten, dass eine Vielzahl von Ukrainer_innen durch die Kriegshandlungen vertrieben wird und sie somit zu Geflüchteten werden. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Europäischen Union, diese Schutzsuchenden schnell und unbürokratisch aufzunehmen und unterzubringen.

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