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Zum Rücktritt des Frontex-Exekutivdirektors Fabrice Leggeri

Nun ist er endlich weg. Der Rücktritt des Exekutivdirektors der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, Fabrice Leggeri, war schon lange überfällig und dennoch eine Überraschung. Denn seit dem Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gegen die Agentur im Herbst 2020 klebte Leggeri an seinem Posten, zeigte weder Problem- noch Unrechtsbewusstsein und konnte sich scheinbar darauf verlassen, dass weder die EU-Mitgliedstaaten noch die Europäische Kommission Interesse daran hatten, die Agentur durch den Sturz ihres Exekutivdirektors zu schwächen. Denn die Agentur befindet sich aktuell in einer entscheidenden Phase ihrer Transformation zur ersten uniformierten europäischen Polizeieinheit.

Diese signifikante Zäsur im europäischen Projekt ist auch Gegenstand des Schweizer Frontex-Referendums am 15. Mai 2022. Nur vordergründig geht es um die Erhöhung des Schweizer Beitrags zur Agentur auf 61 Mio. Franken. Die tatsächliche Fragestellung ist, ob eine Agentur, die schon jetzt jeglicher demokratischen Kontrolle entzogen ist und die mit Straflosigkeit an den Grenzen Europas agiert, noch weitere Kompetenzen und Personal erhalten soll. Mit dem Rücktritt Leggeris wurde dies nocheinmal untermauert.

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10-Punkte Plan der EU-Kommission

Im Anschluss an ein Treffen der Innenminister_innen der EU am 28. März 2022 präsentierte die Europäische Kommission einen 10-Punkte-Aktionsplan.

An erster Stelle schlägt die Europäische Kommission in diesem die Errichtung einer technischen Plattform zum Austausch von Informationen hinsichtlich der Begünstigten der am 4. März 2022 vom Rat aktivierten Richtlinie 2001/55/EG (sogenannte „Massenzustrom-Richtlinie“) vor.

Als problematisch sieht die Europäische Kommission damit ganz offensichtlich vor allem an, dass bisher keinerlei Mechanismus für einen EU-weiten Datenabgleich (analog zu EURODAC) zur Verfügung steht. Dies wiederum wäre notwendige Voraussetzung dafür, dass die bisher faktisch geltende „free choice“ Option, also die freie Wahl des europäischen Aufnahmestaats durch die ukrainischen Geflüchteten selbst, zukünftig beschränkt werden kann.

In diese Richtung lässt sich auch der Wunsch der Europäischen Kommission interpretieren, eine Übersicht über die relevanten Knotenpunkte des Transits der ukrainischen Geflüchteten zu erstellen und „die Transportangebote aufeinander abstimmen um diese mit den Aufnahmekapazitäten in den Mitgliedstaaten abstimmen“.

Weiterhin strebt die Europäische Kommission – wenig überraschend – eine Stärkung ihrer eigenen Position und die zunehmende Einbindung von EU-Agenturen wie Frontex, dem europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen und der europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen sowie von EUROPOL an.

Zudem sollen erhebliche EU-Mittel für diejenigen Staaten bereit gestellt werden, in denen sich besonders viele ukrainische Geflüchtete aufhalten und auch die Republik Moldau soll unterstützt werden, die kein EU-Mitglied ist.

Ob es der Europäischen Kommission tatsächlich gelingen wird, anhand der mittlerweile vier Millionen Geflüchteten aus der Ukraine wieder verstärken Einfluss in Asyl- und Migrationsfragen zu gewinnen, wird abzuwarten bleiben. Denn es zeichnet sich bereits ab, dass einige EU-Staaten – insbesondere Polen und Ungarn – wenig Interesse an einer gestärkten Position der Europäischen Kommission in diesem Bereich haben.

Erste Eindrücke aus der Slowakei

von Marc Speer (bordermonitoring.eu, @bm0eu) und Tobias Klaus (terre des hommes, @tdh_de)

Direkt hinter der ukrainischen Kleinstadt Uschhorod, in welcher etwa 100.000 Menschen leben, befindet sich der Grenzübergang Vyšné Nemecké. Aus der Ukraine flüchtende Menschen können die Grenze hier auch zu Fuß überqueren. Bei unserem Besuch am Mittwoch, den 2. März zeigte sich, dass hier sowohl ausländische Studierende, als auch ukrainische Frauen, viele davon mit Kindern, die Grenze überqueren.

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Flucht aus der Ukraine: Optionen im Europäischen Asylsystem

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine ist zu befürchten, dass eine Vielzahl von Ukrainer_innen durch die Kriegshandlungen vertrieben wird und sie somit zu Geflüchteten werden. Selbstverständlich ist es Aufgabe der Europäischen Union, diese Schutzsuchenden schnell und unbürokratisch aufzunehmen und unterzubringen.

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