GEAS-Watch

Nach langem Ringen wurden die Rechtsakte der dritten Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Mai 2024 verabschiedet. Anwendbar werden die Rechtsakte allerdings erst ab Mitte 2026 sein, derzeit läuft die Umsetzungsphase.

Unser neues Projekt GEAS-Watch hat sich zum Ziel gesetzt, die jüngste Reform des GEAS und ihre konkreten Auswirkungen kritisch zu begleiten. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Staaten an der EU-Außengrenze gelegt werden. Denn es ist absehbar, dass die Reform des GEAS gerade in diesen Ländern weitreichende Konsequenzen haben wird. Insbesondere ist mit einer massiven Ausweitung der faktischen Inhaftierung von Asylsuchenden (von der auch Minderjährige betroffen sein werden) und einer verstärkten Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats zu rechnen.

Bereits der eingangs erwähnte Verweis auf die dritte Phase des GEAS macht deutlich, dass das GEAS eine lange Vorgeschichte hat. Ohne deren Kenntnis sind die jüngsten Entwicklungen und die in diesem Zusammenhang erlassenen Rechtsakte kaum zu verstehen und einzuordnen. Aus diesem Grund widmet sich GEAS-Watch in einer Artikelserie zunächst der Geschichte des GEAS.

Teil Eins der Serie von GEAS-Watch: Ursprünge des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS)